Das Wettbewerbsrecht im deutschen Recht umfasst zum einen das Lauterkeitsrecht und das Kartellrecht. Das Lauterkeitsrecht (Recht des unlauteren Wettbewerbs) dient dazu, durch gesetzliche Regelungen für Unternehmen im Wettbewerb eine faire Grundlage zu schaffen. Hier spielt insbesondere das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Rolle, welches dem Schutz der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer gewährt.
Das Ziel sind freie und faire Marktbedingungen, sowie die Bewahrung vor unlauteren Handlungen und Geschäftsgebahren – wie zum Beispiel irreführender Werbung. Zuletzt wurde das UWG am 10. Dezember 2015 abgeändert, um es an die EU-Richtlinie anzupassen.
Das Kartellrecht soll Preisabsprachen, heimliche Gebietsaufteilungen und Bildung von Monopolen verhindern. Solche Wettbewerbsbeschränkungen dienen der volkswirtschaftlichen Stabilität und finden ihre Quelle in dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt.
Viele Unternehmer erhalten eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht. Gründe dafür können zum Beispiel fehlerhafte Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sein oder eine irreführende Alleinstellungsbehauptung nach dem Motto „Das günstigste und schnellste Restaurant der Stadt“ sein.
So eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoß kann nur von Mitbewerbern erfolgen, die in Konkurrenz zum abgemahnten Unternehmen stehen. Ein Verbraucher, der – um im Beispiel zu bleiben – unzufrieden mit dem Restaurant ist, könnte dies nicht.
Besonders Online-Shops und Nutzer von Plattformen wie eBay werden seit jüngster Zeit abgemahnt. Grund dafür sind die oft unklaren Angaben und Nichtbeachtung von aktuellen deutschen oder europäischen Vorschriften. Deshalb ist es für Unternehmer ratsam, den eigenen Internetauftritt oder gar eine erhaltene Abmahnung genau prüfen zu lassen.
Fühlen Sie sich durch das Verhalten eines Mitbewerbers in Ihren Rechten verletzt oder haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten? Ich verfolge für Sie Rechtsverstöße gegen das Wettbewerbsrecht und setze Ihre Ansprüche bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen von Mitbewerbern gerichtlich durch.
Abmahnungen aufgrund von Wettbewerbsrechtverstössen, sind aufgrund der meist hohen Streitwerte recht kostspielig. Wenn der Vorwurf des Wettbewerbsverstosses tatsächlich zutrifft, gilt es Weiterungen, wie zum Beispiel ein Verfahren zu Erlass einer einstweiligen Verfügung, welches mit zusätzlichen erheblichen Kosten verbunden sein kann, zu vermeiden.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.
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