Das Medienrecht kann bedingt durch seinen stetigen Wandel in unterschiedliche Bereiche unterteilt werden, da es – wie der Begriff schon aussagt – diverse Medien umfasst. Der Schwerpunkt liegt im Zivilrecht, aber auch das öffentliche Recht sowie das Strafrecht spielen eine Rolle. In diesem Bereich fallen zum Beispiel das Film- und Tonrecht, das Presserecht und auch das Recht der Telekommunikation, insofern es die Übertragung medialer Inhalte zum Thema hat.
Das Medienrecht soll gewährleisten, das neben der Sicherung der Meinungsvielfalt, Daten- und Jugendschutz, dem Schutz der Mediennutzer auch der Schutz des geistigen Eigentums (Urheberrecht) umgesetzt wird.
Schutz gegen die Verletzung der Persönlichkeitsrechte, das bedeutet: die Rechte am eigenen Bild und des Namens zu wahren. Darüber hinaus dient es der Achtung der Ehre.
Neben den klassischen Rechtsgrundlagen wie dem Presserecht umfasst das Medienrecht auch die Bereiche Filmrecht, Tonrecht und Bildrecht. Diese sind dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) und dem Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) zugeordnet. Hier stellt sich häufig die vereinfachende Frage: wer ist geistiger Eigentümer des Werkes – sei es ein Bild, eine Tonaufnahme oder ein Film.
Dank neuer Medien erlangt Datenschutz eine immer wichtigere Rolle in unserer Gesellschaft. Auch der Jugendschutz ist durch die breite Verfügbarkeit des Internets ein aktuelles Thema. Ein möglicher unbedarfter Umgang mit persönlichen Daten beziehungsweise Stichworte wie Vorratsdatenspeicherung beschäftigen immer mehr Juristen.
Leistungen bei Medienrecht:
Bei der Nutzung oder Erstellung von Medieninhalten jeglicher Art laufen Sie unter Umständen Gefahr, sich in juristischen Fallstricken zu verfangen. Informieren Sie sich mittels eine kostenlosen Erstberatung über Ihren Fall. Ich prüfe Ihr Anliegen und biete Ihnen eine fundierte Beratung zu den den entsprechenden Aspekten des Medienrechts.
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