Das Kapitalanlagerecht umfasst sämtliche Rechtsangelegenheiten in Bezug auf eine Kapitalanlage. Das Kapitalanlagerecht regelt die Vertragsbeziehungen zwischen den Anlegern und den Anbietern von Kapitalanlagen. Mittlerweile gibt es so viele verschiedene Finanzprodukte zu unterschiedlichen Konditionen und in unterschiedlichen Formen, dass der unerfahrene Anleger schnell überfordert ist und sich möglicherweise für eine Kapitalanlage entscheidet, die seinen Wünschen nicht entspricht.
Die Angabe aller Kosten für Geldanlagen ist Voraussetzung für eine sachgerechte Anlageentscheidung. Auch wenn diese Transparenzpflicht vielfach schon gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es eine Reihe von Bereichen, in denen versteckte Kosten in Form von Provisionen oder „Kick Back“ Zahlungen an die Emittenten bestehen.
Um den Anleger somit vor unseriösen Angeboten und einer Falschberatung zu schützen, gibt es eine Vielzahl an Vorschriften, die beim Kapitalanlagerecht zu beachten sind, z. B. das Börsengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz, das Handelsgesetzbuch – HGB -, das Wertpapierprospektgesetz oder auch das BGB – Bürgerliches Gesetzbuch. Kurz gesagt: im Kapitalanlagerecht wird der Anlegerschutz besonders großgeschrieben.
Beispiel: der Anleger sucht eine Bank auf um in eine Geldanlage bzw. eine Kapitalanlage zu investieren und möchte sich dementsprechend beraten lassen, kann bereits konkludent ein Vertrag – sog. Beratungsvertrag – mit dem Bankmitarbeiter geschlossen werden. Denn dazu reicht im Anlagerecht die Aufnahme des Beratungsgesprächs bereits aus. Kommt es zu einem Vertragsschluss trifft den Anlageberater die Pflicht, noch vor einer Anlageberatung herauszufinden, welche Erfahrungen der potenzielle Anleger in Bezug auf Anlagegeschäfte hat und wie hoch seine Risikobereitschaft ist. Oft wird eine derartige Pflicht verletzt.
So unterliegen zum Beispiel Aktien an der Börse starken Kursschwankungen, sodass niemand, der sein Geld sicher anlegen möchte, in Aktien investieren sollte. Trotzdem werden Kleinanlegern, welche die Risikobereitschaft vielleicht nicht besitzen und eine Altersversorgung suchen, immer wieder Investitionen in Aktien angeboten. Ohne das diesen das tatsächliche Risiko bekannt ist.
Ein besonderes Thema ist der sogenannte „graue Kapitalmarkt“. Jährlich fließen Millionen in Anlageangebote für die teilweise kein Prospekt existiert und auch sonst äußerst intransparent sind. Die Möglichkeit des Teil- oder Totalverlust werden verschleiert. Unerfahrene Verbraucher, Anleger die aufgrund der Zinsentwicklung eine Alternative für ihre Altersversorgung suchen, werden durch Internetwerbung, oder „Adhoc Mitteilungen“, Faxspam, E-Mail Spams oder eventuell eigens konstruierte Börsenbriefe auf vermeintlich“ lukrative Anlageangebote “ aufmerksam gemacht. Im Vordergrund solcher Werbemaßnahmen stehen immer die verlockenden hohen Zins bzw.,- Renditeangaben. Die Risiken die solchen Anlageangeboten inne wohnen werden verschwiegen. Die Skala reicht von partiarischen (Nachrang-)Darlehen (Beteiligunsdarlehn) bis zu Beteiligungen an zum Teil fiktiven Palmölplantagen. Vorsicht ist geboten auf dem „grauen Markt“ tummeln sich auch „schwarze Schafe“.
Viele diese Anlageangebote bedürfen der Erlaubnis der BaFin. Im Jahr 2015 wurden diverse Unternehmen derartige Einlagengeschäfte durch die BaFin untersagt und die Rückabwicklung angeordnet. Verbraucher Anleger können sich auf der BaFin-Seite informieren welche Firmen oder Einzelpersonen dazu gehören. Den Link zur Seite der Bafin finden Sie hier: BaFin Aktuelles
Ferner gibt es etwa riskantere und weniger riskantere Fonds, sodass der Berater natürlich keine hochriskanten Anlageangebote empfehlen darf, wenn der Anleger sicherheitsorientiert investieren möchte. Der Anlageberater schuldet somit eine anleger- und objektgerechte Beratung. Das Ausmaß seiner Aufklärungspflicht hängt von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Anlageerfahrung des Kunden oder der Komplexität des Produkts ab. Ich prüfe für Sie ihre Ansprüche.
Ist dem Anleger aufgrund einer Pflichtverletzung des Anlageberaters oder des anbietenden Unternehmens ein Vermögensschaden entstanden, stellt sich im Kapitalanlagerecht die Frage nach Schadenersatz. Grundlage sind dafür sind häufig verstösse des Anlageberaters/ Unternehmens oder die Vorlage eines fehlerhaften Prospekts.
Auch die Beschwerde über ein Unternehmen bei der BaFin ( Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel ), ist das nicht ausreichend um mögliche Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können.
Um eine Verjährung der Ansprüche zu vermeiden müssen die Ansprüche rechtzeitig gerichtlich geltend gemacht werden. Auch hierbei kann ein auf Kapitalanlagerecht spezialisierter Anwalt helfen.
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